Schießregel zum Königsschießen der SG „Hubertus“ Eggersdorf e.V.
§ 1 Präambel: Die Schießregel zum Königsschießen ist nur für die SG „Hubertus“ Eggersdorf e.V. gültig. Sie ist für alle Mitglieder bindend, sie kann nur durch Mitgliederbeschluss bestätigt und geändert werden. Sie ist allen Mitglieder durch Aushang bekanntzugeben. Sollte der Verein eine Jugendgruppe haben, wird ein Jugendkönig ausgeschossen!
§ 2 Teilnahme: Am Königsschießen dürfen alle Mitglieder teilnehmen, die ihren Beitrag bezahlt haben. Alle Mitglieder die am Königsschießen teilnehmen wollen, müssen sich in einer Liste vorher eintragen. Ein Vorschießen ist nicht möglich.
§ 3 Waffe: Waffe Die Waffe zum Königsschießen muss eine Vereinswaffe sein. Sie wird per Losentscheid bestimmt und kann nur ausgetauscht werden, wenn sie einen technischen Defekt aufweist. Die neue Waffe wird wieder durch Losentscheid bestimmt.
§ 4 Wettkampf: Die Schießbahn auf der geschossen wird, ist mit Losentscheid festzulegen. Sie muss von allen Schützen verwendet werden. Geschossen wird auf eine Königsscheibe auf der nur ein Schuss abgegeben werden darf. Es gibt KEINEN Probeschuss!
§ 5 Siegerehrung: Die Siegerehrung ist nach dem Schießen durchzuführen und die Insignien dem neuen König zu übergeben.
§ 6 Inkrafttreten: Diese Schießregel tritt mit der Bestätigung der Mitgliederversammlung in Kraft.
Schriftführer Vorstand G.Fabian F.Lichtenfeld, U. Bethge, T. Schröder